Heute erhielt ich den Anruf eines Lynk-Mitarbeiters, der mit mir den Liefertermin für den zugesagten Austauschwagen vereinbaren wollte. Dies machten wir auch und legten nächste Woche fest. Und nun die Überraschung: selbstverständlich müsse ich alle Aboraten voll bezahlen, denn in den Lynk-Geschäftsbedingungen gäbe es keine finanziellen Entschädigungen oder Minderungen. Daraufhin entgegnete ich, dass ein Minderungsrecht aus dem deutschen BGB resultiert, welches "über" den AGB´s von Lynk steht. Da meinte der Mitarbeiter, das könne er nicht beurteilen, er sei kein Jurist, die gäbe es in der Finanzabteilung. Nun regte ich an, dass mich mal ein Mitarbeiter aus der Finanzabteilung, der in dieser Sache entscheidungsbefugt wäre, zurückrufen soll. Da hieß es, die würden nicht direkt mit Kunden reden, er könne das nur so weitergeben und mir dann eine Antwort übermitteln (!) Er bot mir aber als "Entschädigung" für den ganzen Ärger 750 Frei-Kilometer an (!) Ich wusste tatsächlich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Ich bin dann so mit ihm verblieben, dass wir den Austauschtermin vorerst auf Eis legen, bis mich ein "kompetenter" Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, und wenn wir uns nicht einigen, dann darf Lynk den Wagen bei mir abholen, ohne dass ich einen Austauschwagen benötige, das tue ich mir dann nicht nochmal an. Ach ja, aufgrund Personalmangel, das erfuhr ich so nebenbei, konnte mein Unfall noch gar nicht bearbeitet werden, man hätte der gegnerischen Versicherung noch gar nicht geantwortet (!) man würde es aber ins Auge fassen. Da kann man jetzt nichts mehr sagen ...
Die ganze Klärung der Angelegenheit scheitert also voraussichtlich daran, dass es überhaupt niemanden gibt, der sich dafür zuständig sieht.
Aktuelle Ergänzung: Lynk hat mir nun abends nach dem o. g. Telefonat die "letzte" Zahlungserinnerung, also die zweite insgesamt zugesandt mit der Androhung gerichtlicher Schritte. Offenbar hat dort niemand den gesetzlichen Hintergrund meiner Minderung begriffen, also geht die Sache nun vor Gericht, genau dort gehört sie auch hin!
Update, mein Schreiben an Lynk nach der zweiten Zahlungserinnerung:
"Hallo Lynk-Team, bitte beachtet meine bisherigen Emails an euch.
Ich zahle für ein verbeultes und beschädigtes Auto nicht die volle Aborate und ihr seid seit 2,5 Monaten keiner Nachbesserung nachgekommen, ihr beachtet Punkt 16.1 euerer eigenen AGB nicht und der Wagen ist durch die Beschädigung nicht mehr neuwertig oder vermietbar. Mein gesetzliches Minderungsrecht beruht auf § 536 BGB Absatz 1: für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Die BGB-Paragraphen stehen *über* euerer AGB, beachtet das bitte.
Ihr könnt nicht meine gesetzlich legale Mietminderung ignorieren und das Mahnverfahren einfach weiter betreiben, als wäre ich im Zahlungsverzug. Es liegt kein Zahlungsverzug vor, sondern eine legale Minderung.
Es ist dringend erforderlich, dass mich ein kompetenter Sachbearbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, damit wir eine Einigung herbeiführen können, denn ich bin im Grunde genommen mit dem Wagen zufrieden und würde ihn gerne weiterfahren (nach der Nachbesserung oder dem Austausch)"