Beiträge von Surfcity2024

    Heute erhielt ich den Anruf eines Lynk-Mitarbeiters, der mit mir den Liefertermin für den zugesagten Austauschwagen vereinbaren wollte. Dies machten wir auch und legten nächste Woche fest. Und nun die Überraschung: selbstverständlich müsse ich alle Aboraten voll bezahlen, denn in den Lynk-Geschäftsbedingungen gäbe es keine finanziellen Entschädigungen oder Minderungen. Daraufhin entgegnete ich, dass ein Minderungsrecht aus dem deutschen BGB resultiert, welches "über" den AGB´s von Lynk steht. Da meinte der Mitarbeiter, das könne er nicht beurteilen, er sei kein Jurist, die gäbe es in der Finanzabteilung. Nun regte ich an, dass mich mal ein Mitarbeiter aus der Finanzabteilung, der in dieser Sache entscheidungsbefugt wäre, zurückrufen soll. Da hieß es, die würden nicht direkt mit Kunden reden, er könne das nur so weitergeben und mir dann eine Antwort übermitteln (!) Er bot mir aber als "Entschädigung" für den ganzen Ärger 750 Frei-Kilometer an (!) Ich wusste tatsächlich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Ich bin dann so mit ihm verblieben, dass wir den Austauschtermin vorerst auf Eis legen, bis mich ein "kompetenter" Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, und wenn wir uns nicht einigen, dann darf Lynk den Wagen bei mir abholen, ohne dass ich einen Austauschwagen benötige, das tue ich mir dann nicht nochmal an. Ach ja, aufgrund Personalmangel, das erfuhr ich so nebenbei, konnte mein Unfall noch gar nicht bearbeitet werden, man hätte der gegnerischen Versicherung noch gar nicht geantwortet (!) man würde es aber ins Auge fassen. Da kann man jetzt nichts mehr sagen ...


    Die ganze Klärung der Angelegenheit scheitert also voraussichtlich daran, dass es überhaupt niemanden gibt, der sich dafür zuständig sieht.


    Aktuelle Ergänzung: Lynk hat mir nun abends nach dem o. g. Telefonat die "letzte" Zahlungserinnerung, also die zweite insgesamt zugesandt mit der Androhung gerichtlicher Schritte. Offenbar hat dort niemand den gesetzlichen Hintergrund meiner Minderung begriffen, also geht die Sache nun vor Gericht, genau dort gehört sie auch hin!


    Update, mein Schreiben an Lynk nach der zweiten Zahlungserinnerung:


    "Hallo Lynk-Team, bitte beachtet meine bisherigen Emails an euch.

    Ich zahle für ein verbeultes und beschädigtes Auto nicht die volle Aborate und ihr seid seit 2,5 Monaten keiner Nachbesserung nachgekommen, ihr beachtet Punkt 16.1 euerer eigenen AGB nicht und der Wagen ist durch die Beschädigung nicht mehr neuwertig oder vermietbar. Mein gesetzliches Minderungsrecht beruht auf § 536 BGB Absatz 1: für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Die BGB-Paragraphen stehen *über* euerer AGB, beachtet das bitte.

    Ihr könnt nicht meine gesetzlich legale Mietminderung ignorieren und das Mahnverfahren einfach weiter betreiben, als wäre ich im Zahlungsverzug. Es liegt kein Zahlungsverzug vor, sondern eine legale Minderung.

    Es ist dringend erforderlich, dass mich ein kompetenter Sachbearbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, damit wir eine Einigung herbeiführen können, denn ich bin im Grunde genommen mit dem Wagen zufrieden und würde ihn gerne weiterfahren (nach der Nachbesserung oder dem Austausch)"

    Ich musste Lynk immer an alle Mails erinnern und selbst nach den Erinnerungen musste man noch locker so ~2 Wochen warten. Aber schon mal schön zu hören, dass du wenigstens ein Angebot für ein neues Auto bekommen hast :thumbup:

    Ja, die linke Hand machte mir tatsächlich das Angebot, und da allerdings die rechte Hand offenbar nichts davon wusste, sandte dir mir eine Mahnung, die heute abläuft ... Jetzt fehlt nur noch die Hand in der Mitte, die alles wieder korrigiert, in welche Richtung auch immer ?(

    Katastrophe...


    Die sind einfach resistent und es ist denen scheiß egal scheinbar.

    Gegen Resistenz ist Minderung ein legitimes Mittel. Zwischenzeitlich frage ich mich ernsthaft, welche Gegenleistung eigentlich die 200 Euro Sonderzahlung zum Beginn des Abos beinhaltet. Weiß das einer von euch? Worin besteht der Gegenwert?

    Heute habe ich nicht schlecht gestaunt, als mir Lynk die zweite Zahlungserinnerung/Mahnung per Email zusandte. Darauf habe ich dann wie folgt geantwortet:


    "Hallo Lynk-Team,

    euere zweite Zahlungserinnerung überrascht. Wir hatten doch schon nach der ersten Zahlungserinnerung soweit alles geklärt, siehe auch meine Mail vom 24. Juni 2024.


    Für den seit zwei Monaten von euch nicht reparierten bzw. ausgetauschten Wagen habt ihr euch bei mir entschuldigt, und wir haben einen Übergabepunkt für einen neuen Wagen festgelegt, ihr wolltet mir noch den Termin mitteilen.


    Wegen Nichteinhaltung euerer AGB hatte ich von meinem gesetzlichen Minderungsrecht gemäß BGB Gebrauch gemacht, so dass der Zeitraum vom 29. April bis zum 29. Juni 2024 bezahlt ist.


    Bitte klärt das umgehend und storniert die zweite Zahlungserinnerung, es scheint so zu sein, dass hier verschiedene Mitarbeiter agieren, wobei der eine nicht weiß, was der andere bereits mit mir vereinbarte. Bei Fragen könnt ihr mich auch direkt telefonisch kontaktieren."


    Den Austauschwagen habe ich übrigens immer noch nicht, mal schauen, wie lange das noch dauert. Solange ich den Unfallwagen fahren muss, zahle ich nur die Hälfte der Abo-Rate. Ich dachte, das wäre jetzt erledigt, aber offenbar geht das wieder von vorne los.

    Aber selbst wenn keine Autos da wären, wenn sie Geld brauchen, wäre doch in meinem Fall die gegnerische Versicherung eingesprungen und hätte alles bezahlt. Selbst das von Lynk beauftragte Gutachten wäre bezahlt worden. Aber es gab ja nie eines. Vielleicht wurde auch ohne vorherige Schadenbegutachtung eine Einigung erzielt, so dass die komplette Tür zzgl. Wertverlust und Arbeitslohn schon ersetzt wurde. Dann wäre es natürlich kein feiner Zug gewesen, mich einfach mit dem Schaden weiterfahren zu lassen, aber das ist jetzt nur Spekulation.

    Update: Auf mein Schreiben mit der bereits durchgeführten Minderung bekam ich innerhalb von zwei Tagen eine Reaktion, und mir wurde ein "frischer" Austauschwagen angeboten, gleichzeitig drückte Lynk Bedauern darüber aus, dass die Reparatur so lange dauern würde. Als Übergabepunkt habe ich meine Adresse festgelegt, Termin wird mir dann noch mitgeteilt.

    Danke für die guten Wünsche, ich glaube aber nicht, dass ich mir um den TÜV noch Gedanken machen muss. Die werden wohl alles ignorieren, ausserordentlich kündigen und das Mahnverfahren durchziehen, würde mich wundern, wenn da jemand einlenkt. Hat ja bisher auch niemand gemacht.


    Eigentlich müsste man ja zusätzlich zur Minderung noch Schmerzensgeld verlangen, dass man mit einem verbeulten Auto zwei Monate durch die Gegend fahren muss.

    Fotos habe ich bereits am Unfalltag zum Support geschickt, seitdem ist Funkstille. Damals hieß es auch, das könne alles sehr lange dauern, weil keine Werkstatttermine frei wären. Unklar bleibt trotzdem, wieso keine Begutachtung erfolgt, welche ja Grundlage der Schadenregulierung ist. Die Minderung erfolgte erst diesen Monat, d.h. ich habe die aktuelle Lastschrift, also die zweite Rate zurückgeschickt, so dass die erste Rate zwei Monate abdeckt, also 600 dividiert durch 2 = 300 Euro pro Monat. Ich mache gemäß § 536 BGB von meinem Minderungsrecht Gebrauch, da die "Tauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist". Das Landgericht München hat bereits entschieden, dass Auto-Abo-Verträge rechtlich den Leasingverträgen gleichgestellt sind, was bedeutet, dass die Mietbedingungen gemäß BGB gelten:


    Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.


    Es darf auch seitens Lynk keine Mahnungen oder Inkassoschritte geben, das hätte keine Rechtsgrundlage, weil ich mein Minderungsrecht ordnungsgemäß ausübe. Bislang ist noch keine Reaktion erfolgt, ich lasse mich mal überraschen. Offen gesagt, mit 300 Euro monatlich sehe ich über den Ärger hinweg.


    Die Frage ist ja auch, komme ich mit dem Unfallschaden überhaupt über den TÜV? Der ist schon im Juli.

    Düsseldorf hat mich an den Support verwiesen und dort hieß es dann "wir kümmern uns drum", das war am 30. April :( Ich hatte extra noch nachgefragt, ob ich keinen Gutachter bestellen soll, der wird ja von der gegnerischen Versicherung bezahlt, der wäre am gleichen Tag gekommen, doch da meinte der Support nur "das Auto ist unser Eigentum, wir veranlassen das notwendige" ...

    Veranlasst wurde überhaupt nichts, bis heute ist noch keine Schadensbegutachtung erfolgt. Ich habe nun zwei Monate um 50 % gemindert und zahle nur noch 300 pro Monat, bis der Schaden repariert ist. Mal sehen, ob das die Sache nicht beschleunigt :)