Beiträge von Surfcity2024

    Wenn euch Lynk den Leihwagen zahlt, dann darfst du natürlich nicht mindern.


    Aber was ich nicht verstehe, wieso habt ihr den Leihwagen nur abschnittsweise? Es spielt doch keine Rolle, ob ihr ihn beruflich braucht, durch den Ausfall des Lynk habt ihr bis zur Reparatur oder der Lieferung eines Austauschwagens einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wird das nicht gewährt, dann tritt euer Recht der 100 % - igen Minderung (wenn das Fahrzeug gar nicht mehr benutzt werden kann) in Kraft.

    Das wundert mich wirklich, zumal ich meinen erst mit 2700 km bekommen habe, so dass wohl noch kein Kühlmittel irgendwo verloren gegangen sein sollte. Könnte aber vielleicht auch mit dem Unfall zusammenhängen, wer weiß schon, was der Aufprall alles kaputtgemacht hat, eine Schadensbegutachtung hat ja nie stattgefunden. Allerdings wurde es ja von anderen auch bestätigt, dass die austretende Kühlluft alles andere als eisig ist. Europäischer Standard wie bei Peugeot oder Renault ist wahrscheinlich doch höher einzustufen als Chinaware, und das betrifft wohl auch den Klimakompressor.

    Es scheint ein Klimakompressor zu sein, der zu einem 1.5 l Motor passt. Nur passt der 1.5 l Motor nicht zur doch beträchtlichen Größe des Innenraums, eher zu einem Kleinwagen. So würde ich mir dann die doch eher "durchscnittliche und nicht optimale" Kühlung erklären.

    Die Werkstatt wollte sich darum kümmern, wurde aber wohl wg. möglichen Batterieschadens von Lynk angewiesen, den Schaden nicht weiter zu begutachten ...

    Seltsame Anweisung von Lynk. Wenn überhaupt jemand beurteilen kann, ob ein möglicher Batterieschaden vorliegt, dann ist es die Werkstatt, und mit Sicherheit nicht Lynk. Dort gibt es nämlich - im Gegensatz zu einer Fachwerkstatt - keinerlei diesbezüglich ausgebildeten Fachkräfte. Damit wird nur alles auf die lange Bank geschoben, und der Schwebezustand geht weiter.


    Da der Wagen nicht benutzbar ist, würde ich die Aborate mindern, d.h. pro Tag 20 Euro (bei 600 im Monat) von der nächsten Fälligkeit abziehen bzw. Lastschrift retournieren und den geminderten Betrag nachüberweisen. Das ist gemäß § 536 Abs. 1 und 2 BGB dein gutes Recht, vorher aber ankündigen, dann sollte eigentlich der Austausch auch schneller gehen, wenn überhaupt.

    Also wie eingangs schon erwähnt wurde, es kommt kühle, aber keine eisige Luft. Bei meinen bisherigen Benzinern war die Luft weitaus kälter, nicht nur beim Peugeot, sondern auch beim Megane-Cabriolet. Diesem Vergleich hält der Lynk nicht stand.

    Also ich antworte jetzt mal, obwohl schon ein Jahr vergangen ist :) denn das Thema betrifft mich aktuell auch. Wenn der Lynk in der prallen Sonne steht, werden mir Innentemperaturen von 45 Grad (!) angezeigt. Dann sofort alle Fenster und das Dach auf, die Klimaanlage auf 16.5 Grad (nicht im Eco-Modus), Gebläse auf volle Leistung und wenn die erste Kaltluft kommt, alles wieder zumachen. Ich kann bestätigen, dass die Kühlleistung eher schwach und sehr bescheiden ist. Dies hängt aber auch wahrscheinlich damit zusammen, dass der Lynk nur mit einem 1.1 Liter Benziner ausgestattet ist. Vermute ich mal. Je kleiner der Motor, je kleiner der Kühlkompressor.


    Ich hatte vorher ein Peugeot 307 Cabriolet mit 2.0 l Hubraum. Da kam eiskalte Luft aus den Düsen, beim Lynk ist die Luft "bemüht kühl" mehr aber auch nicht. Meiner hat erst knapp 5000 km, da sollte wohl noch kein Kühlmittel entwichen sein.


    Das heisst für mich im Umkehrschluss, dass die Klimaanlage im Lynk für Hitzewellen oder Urlaub in südlichen Ländern wohl gar nicht geeignet ist. Im Hybrid- oder Elektromodus leert die Klimaanlage innerhalb kurzer Zeit die Batterie, so dass wieder auf Benzin umgeschaltet wird. Auch keine Option für Hitzewellen.

    Update 19. 07. 2024:


    Der -endlich- für heute geplante Austausch des Unfallwagens wurde aufgrund "logistischer Probleme" heute mittag überraschend von Lynk verschoben, neuer Termin wird bald mitgeteilt. Dann werde ich wohl diesen Juli noch die 3 Monate mit dem Unfallwagen vollmachen ... Reparatur und Austausch scheinen doch sehr exotische Ziele zu sein.

    :thumbup:


    Ja, insbesondere zahlt ja die gegnerische Versicherung den Gutachter. Dann könnte auch mal festgestellt werden, ob noch andere Schäden vorliegen (Rahmen, Lenkung) was bislang noch vollkommen unklar ist. Als ich bereits einen Tag nach dem Unfall anbot, einen Gutachter im Namen von Lynk zu beauftragen, bekam ich zu hören: "Der Wagen ist unser Eigentum, wir kümmern uns darum"


    Wenn kein Personal da ist, kann sich auch niemand kümmern, es geht alles vor die Hunde.

    Die Reaktion von Lynk:


    Hallo XXXXX,

    vielen Dank für deine Nachricht. Die Zahlungserinnerungen werden automatisiert über unseren Finanzpartner geschickt, sobald ausstehende Beiträge vorhanden sind. Du beziehst dich in einer deiner Mails auf § 536 des BGB auf eine Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln für ein Mietverhältnis über Wohnraum! Gerne verweise ich aber auf Paragraf 434 des BGB.

    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.

    Dies entspricht der Nutzung des von dir genutzten Lynk & Co 01. Es liegt durchaus ein Schaden an der Beifahrertür an deinem abonnierten 01 vor, der aber die Sicherheit noch die Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt.

    Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Nutzung der Lynk & Co Carsharing-Plattform bereitstellen, dies jedoch kein Vertragsbestandteil der monatlichen Leistung ist und somit kein Rechtsanspruch besteht:


    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lynk & Co Simple Car Sharing

    Gerne gehe ich auch auf die von dir erwähnte Nichterfüllung der AGB-Ziffer 16.1 ein.

    Sollte dein 01 Mängel oder Fehler aufweisen, die die Nutzung des Abonnementautos beeinträchtigen, werden wir, solange der Mangel oder der Fehler nicht auf deinen Fehlgebrauch des Abonnementautos zurückzuführen ist, das Abonnementauto nach unserer Wahl reparieren oder ersetzen. Eine Minderung des monatlichen Beitrags deinerseits entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und wir fordern dich auf, die ausstehenden Beiträge umgehend zu überweisen. Dir steht es jederzeit frei, dein Abonnement zu beenden; solltest du mit dem oben angeführten nicht einverstanden sein.

    Es freut mich, dass ich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnte und stehe dir gerne zur Seite, solltest du wieder einmal Unterstützung benötigen.


    Herzliche Grüße

    Winston

    Lynk & Co




    Meine Antwort:


    Hallo Winston,

    richtig ist zwar, dass § 434 BGB das Mietobjekt bei Übergabe regelt, aber das spielt hier deshalb keine Rolle, weil der Schaden später aufgetreten ist. Hier greift § 536 Absatz 2, der klar sagt, das Recht zur Mietminderung ergibt sich auch, wenn "eine zugesicherte Eigenschaft später wegfällt". Und genau das ist passiert, die Eigenschaften "neuwertig" und "Car-Sharing" sind weggefallen.


    Dass das Car-Sharing kein Vertragsbestandteil sein soll, sehe ich anders. Ihr wirbt mit Car-Sharing auf euerer Webseite, diese Eigenschaften werden mitverkauft. Ihr könnt nicht mit etwas werben, und es dann in den AGB ausschließen, das wird euch kein Gericht der Welt zugestehen.


    Auf die Verletzung 16.1 bist du nicht eingegangen, du hast nur den Punkt zitiert. Mängel oder Fehler lagen definitiv durch den Wegfall o. g. Eigenschaften vor, Ihr habt ja noch nicht mal einen Gutachter geschickt, der sich den Schaden anschaut und die Schadenshöhe bestimmt. Ich bin nunmehr 2,5 Monate mit einem verbeulten Auto durch die Gegend gefahren, ohne auch die Möglichkeit zu haben, Car-Sharing anzubieten, da der Wagen seit 2,5 Monaten unrepariert ist.


    Ich schlage also den Kompromiss vor, euch den Wagen am 29. Juli, also diesen Monat, zurückzugeben.


    Viele Grüße