Habe im Netz vielleicht als Ansatz einen kleinen Artikel gefunden:
Als Laie würde ich sagen, dass die eigenen Kosten von mtl. ca. 465€ abgesetzt werden könnten
Ok, dann machen wir das Fass mal auf...
Es ist jetzt schon einige Zeit her, dass ich auf der Suche nach Antworten auf die Fragen, von denen ich damals selbst noch nicht wusste, dass sie sich stellen würden, durchs Netz surfte. Ich habe mir die Quellen seinerzeit nicht gespeichert und daher ist meine Liste jetzt aus der groben Erinnerung und vermutlich nicht vollständig und - ganz wichtig - aus der Sicht eines in Steuerfragen weitgehend Ahnungslosen...
- Gewerbe oder nicht: Natürlich findest Du im Netz kein klares "ja" oder "nein". Eindeutig ist wohl "ja", wenn Du den ganzen Tag nichts anderes machst außer Auto vermieten bzw. "nein", wenn du das Auto alle Jubeljahre mal einem Freund vermietest. Aber die Tendenz geht hier meiner Meinung nach schon stark in Richtung gewerbliche Tätigkeit, wenn das Auto regelmäßig auf der Plattform angeboten wird.
- Muss ich das Gewerbe anmelden, auch wenn ich voraussichtlich unter allen Freibeträgen oder Freigrenzen liege? Interessant ist die Frage insbesondere, weil an der Gewerbeanmeldung wohl auch eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK hängt. Und die gibt es vermutlich nicht für lau. Wie hoch sind überhaupt die Schwellenbeträge? In Deiner Quelle werden 410 EUR genannt, wobei mir nicht klar ist, ob es eine Freigrenze oder ein Freibetrag ist, der ADAC nennt eine Freigrenze von 256 EUR/p.a.
- Welche Kosten kann ich ansetzen? Ich gehe nicht davon aus, dass Du die gesamte Fahrzeugmiete in Ansatz bringen kannst. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich die Tage, an denen ich das Auto selber nutze, nicht ansetzen kann. Aber was ist mit den Tagen, an denen es auf der Plattform angeboten wird, aber keiner will es? Dann käme bei mir der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ins Spiel, da das so dann bei mir mit 1-2 Vermietungen pro Monat wohl nie zu positiven Einkünften führen würde. Aber es gibt vielleicht ja noch andere Kosten, die ich gegen die Einnahmen stellen kann. Ich denke da an z.B. an Autowäsche und für meine Vermietungstätigkeit brauche ich einen Computer oder ein Handy, eine Internetverbindung und ein Bankkonto...
- Was ist mit der Umsatzsteuer? Hier greift doch sicherlich die Kleinunternehmerregelung. Ist da noch etwas zu beachten, z.B. bei der Rechnungsstellung an den Untermieter?
Ich glaube, das sind so die wichtigsten Themen, mit denen ich mich meines Erachtens nach rumschlagen müsste, wenn ich das Auto zum Carsharing freigeben wollte. Ein Gespräch beim Steuerberater würde hier sicherlich viel Licht ins Dunkel bringen und vielleicht kann ich dessen Rechnung ja noch als Gründungskosten absetzen.. . Aber dieses Investment ist es mir angesichts der zu erwartenden Erlöse nicht wert.