Alles anzeigenHat einer von euch die AGB mal gründlich gelesen? Ich hatte das nicht getan und wurde heute mit einer mehr als merkwürdigen Regelung konfrontiert:
Nach der Rückgabe und nach Ablauf der vier Wochen, die Lynk&C0 sich vorbehält, eventuelle Schäden festzustellen, hatte ich erwartet, dass mich Lynk benachrichtigt und mir "grünes Licht" bt, d.h. dass keine Nachforderungen aus Schäden auf mich zukommen werden.
Denkste, nichts kam.
Nun wollte ich - da die vier Wochen ohne Nachforderung verstrichen waren, meine Kreditkarte von meinem Konto löschen.
Denkste, geht nur, wenn ich einen anderen Zahlungsweg einrichte.
Ich habe dann mit Lynk telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass Lynk sich vorbehält, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Rückgabe Zugriff auf die Kreditkarte zu haben.
Was meint ihr zu einer solchen Regelung?
Ich denke wenn du deine Einzugsermächtigung wiederrufst können sie dir nichts mehr abbuchen. Zumindest kannst du dein Kredikartenunternehmen anweisen keine Buchungen/Zahlungen mehr von Lynk&co auszuführen/anzunehmen.
Sollten Sie wirklich berechtigte Nachvorderungen haben, müssen auch Sie den Rechtsweg bestreiten. Nur weil Sie Deine Daten noch haben, heißt es nichts das Sie frei abbuchen dürfen.
Und auch nicht alles was in AGBs drin steht ist am Ende wirklich rechtens. Sprich es gibt oft Formulierung oder Abschnitte die so vor keinem Gericht stand halten.