Steht auch so beim Support, Zitat:
Ist der Höchstbetrag, den du pro Unfall zahlen musst, wenn die Versicherungsgesellschaft erklärt, dass sie für den Unfall haftet. Die Schadenbearbeitungsgebühr pro Unfall beträgt 1000 €. Das heißt, wenn die Reparaturkosten des Unfalls unter 1000 € liegen, musst du nur die Reparaturkosten und nicht die Schadensbearbeitungsgebühr bezahlen. Sind die Reparaturkosten des Unfalls hingegen höher als 1000 €, sind nur 1000 € (die Schadensbearbeitungsgebühr) zu zahlen.
Hier ein paar Beispiele:
- Du bist auf dem Weg zur Arbeit und stößt mit einem anderen Auto zusammen, die Polizei und die Versicherung erklären, dass du für den Unfall verantwortlich bist. Die Reparaturkosten sind höher als die Schadensregulierungsgebühr; daher musst du nur die Schadensregulierungsgebühr (1000 €) zahlen.
- Während der Fahrt auf der Autobahn trifft ein Stein die Windschutzscheibe und zerbricht diese. Der Schaden kann repariert werden und die Kosten sind geringer als die Schadenbearbeitungsgebühr; daher musst du nur die Reparaturkosten bezahlen.
Die Schadenbearbeitungsgebühr hat keinen Einfluss auf die finanzielle Entschädigung, die du im Falle eines Unfalls von der Versicherung erhalten könntest, zum Beispiel für medizinische Kosten.
- u bist auf dem Weg zur Arbeit und stößt mit einem anderen Auto zusammen, die Polizei und die Versicherung erklären, dass du für den Unfall verantwortlich bist. Die Reparaturkosten sind höher als die Schadensregulierungsgebühr; daher musst du nur die Schadensregulierungsgebühr (1000 €) zahlen.
- Während der Fahrt auf der Autobahn trifft ein Stein die Windschutzscheibe und zerbricht diese. Der Schaden kann repariert werden und die Kosten sind geringer als die Schadenbearbeitungsgebühr; daher musst du nur die Reparaturkosten bezahlen.
Die Schadenbearbeitungsgebühr hat keinen Einfluss auf die finanzielle Entschädigung, die du im Falle eines Unfalls von der Versicherung erhalten könntest, zum Beispiel für mediziniiiische Kosten.