ja
Kosten Gewerbe Abo Lynk & Co 01 vs. privat - Fragen, Probleme, Erfahrungen?
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Ja, die gefahrenen Kilometer werden erst bei der Rückgabe des Fahrzeuges abgerechnet.
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1. Als Gewerbetreibender würde mich interessieren ob die Kosten für das Abo Modell komplett abgeschrieben werden können?
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Mich würde die Frage #1 expliziet interessieren, wie die Abokosten sich auf die Einnahmen des Selbständigen auswirken? Hat damit schon jemand Erfahrung?
Mein Steuerberater meinte es müsste so sein... aber die Aussage reicht mir nicht aus.
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Ja, die gefahrenen Kilometer werden erst bei der Rückgabe des Fahrzeuges abgerechnet.
Oder bei erreichen von 500 €, dann auf der nächsten Rechnung.
Ist bei mir bald soweit.
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Oder bei erreichen von 500 €, dann auf der nächsten Rechnung.
Ist bei mir bald soweit.
Kann man in der App prüfen den Wert
Oder selbst ausrechnen mit überschrittene Kilometer mal 0,15
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Mich würde die Frage #1 expliziet interessieren, wie die Abokosten sich auf die Einnahmen des Selbständigen auswirken? Hat damit schon jemand Erfahrung?
Mein Steuerberater meinte es müsste so sein... aber die Aussage reicht mir nicht aus.
Auf deine tatsächlichen Einnahmen hat das natürlich keinen Einfluss (es sei denn du nutzt den Lynk & Co für die Kundenakquise und zählst das dazu ).
Ansonsten, was die "Absetzbarkeit" angeht, ist das wie bei jedem anderen Auto auch:
- Wird das Fahrzeug zu 100% gewerblich genutzt, gehen die (jetzt oder bald) 462,18€ netto voll in die Ausgaben, die Vorsteuer gibt's zurück bzw. wird verrechnet und die Sache ist durch. Und alles weitere wie Tanken, Laden, Waschen, Mehrkilometer etc. sind dann auch 100% Betriebsausgaben. Nur Bußgelder könnten problematisch werden
- Nutzt du das Fahrzeug auch zum Teil privat (weniger als 50%), hast du zwei realistische Optionen:
- Fahrtenbuch führen und darüber den den Privaten Teil aller oben genannten Ausgaben ermitteln.
- Die allseits bekannte 1%-Regelung, die sich besonders dann lohnt, wenn der Privatanteil einigermaßen hoch ist. Hast du das MY2021 als Plugin-Hybrid bei einem BLP von 42.000€ musst du dann 210€ (1% vom halben BLP) und 63,84€ (19% USt auf 80% von 1% des BLP) als Geldwerten Vorteil (fiktives Einkommen) versteuern. Als Solo-Einzelunternehmer ist das dann einfach eine fiktive Einname, die deinen Betriebsgewinn erhöht. Damit wäre dann sämtliche Privatnutzung abgegolten und die 550€ Monatsrate und alle anderen Ausgaben wie Tanken, Laden etc. bleiben 100% Betriebsausgaben.
Beim MY2022 als PHEV mit BLP 46.000€ wären das 230€ + 69,92€ USt = 299,92€.
Beim Vollhybrid kommen im Nettoteil 210€ (MY2021) bzw. 230€ (MY2022) oben drauf.
Diese Variante nutze ich selbst.
- Du kannst das ganze auch vollkommen privat zahlen und nicht in die Buchhaltung laufen lassen. Dann kannst du pro gefahrenen Kilometer 30ct als Ausgabe geltend machen. Ich glaube aber, ab 80% gewerblicher Nutzung muss das Auto ins Betriebsvermögen.
Das sind so die Grundlegenden Möglichkeiten. Zumindest soweit ich das durchblicke. Ich bin kein Steuerberater und das Ganze ist keine Steuerberatung, sondern eine allgemeine Beschreibung der steuerlichen Behandlung.
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Sauber!
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Moin zusammen, bin neu hier, habe am 18.04.2023 bestellt - Abo - schwarz mit AHK und nun warten
Ansonsten, was die "Absetzbarkeit" angeht, ist das wie bei jedem anderen Auto auch:
Wird das Fahrzeug zu 100% gewerblich genutzt, gehen die (jetzt oder bald) 462,18€ netto voll in die Ausgaben, die Vorsteuer gibt's zurück bzw. wird verrechnet und die Sache ist durch. Und alles weitere wie Tanken, Laden, Waschen, Mehrkilometer etc. sind dann auch 100% Betriebsausgaben. Nur Bußgelder könnten problematisch werden
Nutzt du das Fahrzeug auch zum Teil privat (weniger als 50%), hast du zwei realistische Optionen:......
Danke für die tollen Ausführungen