Probleme nach Unfall

  • Ich musste Lynk immer an alle Mails erinnern und selbst nach den Erinnerungen musste man noch locker so ~2 Wochen warten. Aber schon mal schön zu hören, dass du wenigstens ein Angebot für ein neues Auto bekommen hast :thumbup:

    Ja, die linke Hand machte mir tatsächlich das Angebot, und da allerdings die rechte Hand offenbar nichts davon wusste, sandte dir mir eine Mahnung, die heute abläuft ... Jetzt fehlt nur noch die Hand in der Mitte, die alles wieder korrigiert, in welche Richtung auch immer ?(

  • Heute erhielt ich den Anruf eines Lynk-Mitarbeiters, der mit mir den Liefertermin für den zugesagten Austauschwagen vereinbaren wollte. Dies machten wir auch und legten nächste Woche fest. Und nun die Überraschung: selbstverständlich müsse ich alle Aboraten voll bezahlen, denn in den Lynk-Geschäftsbedingungen gäbe es keine finanziellen Entschädigungen oder Minderungen. Daraufhin entgegnete ich, dass ein Minderungsrecht aus dem deutschen BGB resultiert, welches "über" den AGB´s von Lynk steht. Da meinte der Mitarbeiter, das könne er nicht beurteilen, er sei kein Jurist, die gäbe es in der Finanzabteilung. Nun regte ich an, dass mich mal ein Mitarbeiter aus der Finanzabteilung, der in dieser Sache entscheidungsbefugt wäre, zurückrufen soll. Da hieß es, die würden nicht direkt mit Kunden reden, er könne das nur so weitergeben und mir dann eine Antwort übermitteln (!) Er bot mir aber als "Entschädigung" für den ganzen Ärger 750 Frei-Kilometer an (!) Ich wusste tatsächlich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Ich bin dann so mit ihm verblieben, dass wir den Austauschtermin vorerst auf Eis legen, bis mich ein "kompetenter" Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, und wenn wir uns nicht einigen, dann darf Lynk den Wagen bei mir abholen, ohne dass ich einen Austauschwagen benötige, das tue ich mir dann nicht nochmal an. Ach ja, aufgrund Personalmangel, das erfuhr ich so nebenbei, konnte mein Unfall noch gar nicht bearbeitet werden, man hätte der gegnerischen Versicherung noch gar nicht geantwortet (!) man würde es aber ins Auge fassen. Da kann man jetzt nichts mehr sagen ...


    Die ganze Klärung der Angelegenheit scheitert also voraussichtlich daran, dass es überhaupt niemanden gibt, der sich dafür zuständig sieht.


    Aktuelle Ergänzung: Lynk hat mir nun abends nach dem o. g. Telefonat die "letzte" Zahlungserinnerung, also die zweite insgesamt zugesandt mit der Androhung gerichtlicher Schritte. Offenbar hat dort niemand den gesetzlichen Hintergrund meiner Minderung begriffen, also geht die Sache nun vor Gericht, genau dort gehört sie auch hin!


    Update, mein Schreiben an Lynk nach der zweiten Zahlungserinnerung:


    "Hallo Lynk-Team, bitte beachtet meine bisherigen Emails an euch.

    Ich zahle für ein verbeultes und beschädigtes Auto nicht die volle Aborate und ihr seid seit 2,5 Monaten keiner Nachbesserung nachgekommen, ihr beachtet Punkt 16.1 euerer eigenen AGB nicht und der Wagen ist durch die Beschädigung nicht mehr neuwertig oder vermietbar. Mein gesetzliches Minderungsrecht beruht auf § 536 BGB Absatz 1: für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Die BGB-Paragraphen stehen *über* euerer AGB, beachtet das bitte.

    Ihr könnt nicht meine gesetzlich legale Mietminderung ignorieren und das Mahnverfahren einfach weiter betreiben, als wäre ich im Zahlungsverzug. Es liegt kein Zahlungsverzug vor, sondern eine legale Minderung.

    Es ist dringend erforderlich, dass mich ein kompetenter Sachbearbeiter mit Entscheidungsbefugnis zurückruft, damit wir eine Einigung herbeiführen können, denn ich bin im Grunde genommen mit dem Wagen zufrieden und würde ihn gerne weiterfahren (nach der Nachbesserung oder dem Austausch)"

  • Die Reaktion von Lynk:


    Hallo XXXXX,

    vielen Dank für deine Nachricht. Die Zahlungserinnerungen werden automatisiert über unseren Finanzpartner geschickt, sobald ausstehende Beiträge vorhanden sind. Du beziehst dich in einer deiner Mails auf § 536 des BGB auf eine Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln für ein Mietverhältnis über Wohnraum! Gerne verweise ich aber auf Paragraf 434 des BGB.

    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.

    Dies entspricht der Nutzung des von dir genutzten Lynk & Co 01. Es liegt durchaus ein Schaden an der Beifahrertür an deinem abonnierten 01 vor, der aber die Sicherheit noch die Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt.

    Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Nutzung der Lynk & Co Carsharing-Plattform bereitstellen, dies jedoch kein Vertragsbestandteil der monatlichen Leistung ist und somit kein Rechtsanspruch besteht:


    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lynk & Co Simple Car Sharing

    Gerne gehe ich auch auf die von dir erwähnte Nichterfüllung der AGB-Ziffer 16.1 ein.

    Sollte dein 01 Mängel oder Fehler aufweisen, die die Nutzung des Abonnementautos beeinträchtigen, werden wir, solange der Mangel oder der Fehler nicht auf deinen Fehlgebrauch des Abonnementautos zurückzuführen ist, das Abonnementauto nach unserer Wahl reparieren oder ersetzen. Eine Minderung des monatlichen Beitrags deinerseits entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und wir fordern dich auf, die ausstehenden Beiträge umgehend zu überweisen. Dir steht es jederzeit frei, dein Abonnement zu beenden; solltest du mit dem oben angeführten nicht einverstanden sein.

    Es freut mich, dass ich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnte und stehe dir gerne zur Seite, solltest du wieder einmal Unterstützung benötigen.


    Herzliche Grüße

    Winston

    Lynk & Co




    Meine Antwort:


    Hallo Winston,

    richtig ist zwar, dass § 434 BGB das Mietobjekt bei Übergabe regelt, aber das spielt hier deshalb keine Rolle, weil der Schaden später aufgetreten ist. Hier greift § 536 Absatz 2, der klar sagt, das Recht zur Mietminderung ergibt sich auch, wenn "eine zugesicherte Eigenschaft später wegfällt". Und genau das ist passiert, die Eigenschaften "neuwertig" und "Car-Sharing" sind weggefallen.


    Dass das Car-Sharing kein Vertragsbestandteil sein soll, sehe ich anders. Ihr wirbt mit Car-Sharing auf euerer Webseite, diese Eigenschaften werden mitverkauft. Ihr könnt nicht mit etwas werben, und es dann in den AGB ausschließen, das wird euch kein Gericht der Welt zugestehen.


    Auf die Verletzung 16.1 bist du nicht eingegangen, du hast nur den Punkt zitiert. Mängel oder Fehler lagen definitiv durch den Wegfall o. g. Eigenschaften vor, Ihr habt ja noch nicht mal einen Gutachter geschickt, der sich den Schaden anschaut und die Schadenshöhe bestimmt. Ich bin nunmehr 2,5 Monate mit einem verbeulten Auto durch die Gegend gefahren, ohne auch die Möglichkeit zu haben, Car-Sharing anzubieten, da der Wagen seit 2,5 Monaten unrepariert ist.


    Ich schlage also den Kompromiss vor, euch den Wagen am 29. Juli, also diesen Monat, zurückzugeben.


    Viele Grüße





  • Meine Güte, dass die sich so vehement weigern einen Gutachter zu beauftragen, völlig unverständlich, vor allem dass die ja jetzt dadurch wieder ein zahlendes Abonnement (dich) verloren haben und der Wagen dann wahrscheinlich Monatelang auf irgend einem Werkstatthof rum gammelt. Ich finde es einfach nur schade dass die sich so verhalten, kommt mir mittlerweile echt vor wie ein Ein-mann Unternehmen. Die sind jetzt drei Jahre auf dem Deutschen Markt vertreten und es hat sich nichts gebessert. Einfach nur geschäftsschädigend dieses Verhalten.

  • :thumbup:


    Ja, insbesondere zahlt ja die gegnerische Versicherung den Gutachter. Dann könnte auch mal festgestellt werden, ob noch andere Schäden vorliegen (Rahmen, Lenkung) was bislang noch vollkommen unklar ist. Als ich bereits einen Tag nach dem Unfall anbot, einen Gutachter im Namen von Lynk zu beauftragen, bekam ich zu hören: "Der Wagen ist unser Eigentum, wir kümmern uns darum"


    Wenn kein Personal da ist, kann sich auch niemand kümmern, es geht alles vor die Hunde.

  • Update 19. 07. 2024:


    Der -endlich- für heute geplante Austausch des Unfallwagens wurde aufgrund "logistischer Probleme" heute mittag überraschend von Lynk verschoben, neuer Termin wird bald mitgeteilt. Dann werde ich wohl diesen Juli noch die 3 Monate mit dem Unfallwagen vollmachen ... Reparatur und Austausch scheinen doch sehr exotische Ziele zu sein.

  • Lächerlich was Lynk da abzieht. Ich hab das Gefühl, dass der neue CEO einfach einen Rundumschlag gemacht hat und die ganze Firma weggekürzt hat.


    Update 19. 07. 2024:


    Der -endlich- für heute geplante Austausch des Unfallwagens wurde aufgrund "logistischer Probleme" heute mittag überraschend von Lynk verschoben, neuer Termin wird bald mitgeteilt. Dann werde ich wohl diesen Juli noch die 3 Monate mit dem Unfallwagen vollmachen ... Reparatur und Austausch scheinen doch sehr exotische Ziele zu sein.

    Es hätte mich wirklich sehr gewundert, wenn das geklappt hätte. Ist ja auch utopisch, zu glaube, dass ein Unternehmen es nach 3 Jahren schafft mal seine Logistik auf Vordermann zu bringen. Aber hey, vielleicht sollten wir zur Entspannung mal beim Yoga Kurs im Lynk & Co Club Düsseldorf mitmachen.

  • Update: Heute ist ein fragwürdiges Jubiläum, exakt drei Monate fahre ich jetzt den beschädigten, nicht reparierten, nicht ausgetauschten und nicht begutachteten Unfallwagen :( Das Fahrzeug tut mir fast schon leid, es kann ja nichts dafür, dass es von seinem Eigentümer sozusagen links liegen gelassen wird ...


    Ach ja, hatte ich ganz vergessen, TÜV endet diesen Juli ;)