Einige Änderungen sind im Gange - Keine Abholung mehr bei Werkstattbesuchen

  • Wichtige Änderungen:


    Ab dem 6. Januar wird unsere Schadensabwicklungsgebühr auf 1.000 Euro erhöht. Die Verwaltungsgebühr* bei Verstößen erhöht sich auf 25 Euro und die Gebühr für Überschreitung der Kilometerzahl* erhöht sich auf 0,20 Euro pro Kilometer

    Ganz klar Time to say goodbye.

    1k ohne die Möglichkeit das selbst gegen Gebühr runterzudrücken oder die 20 cent pro km extra ohne km Pakete sind einfach ein No go.

    Macht nix, nächstes Jahr kommen mehr Chinesen auf den Markt :)


    Hier passt die Preis/Leistung leider nicht mehr.

  • Wichtige Änderungen:


    Ab dem 6. Januar wird unsere Schadensabwicklungsgebühr auf 1.000 Euro erhöht. Die Verwaltungsgebühr* bei Verstößen erhöht sich auf 25 Euro und die Gebühr für Überschreitung der Kilometerzahl* erhöht sich auf 0,20 Euro pro Kilometer

    Hallo, ich hatte zwar gerade eben schon geschrieben, es hat aber wohl nur einen Teil des Textes in die Umlaufbahn geschickt.

    Erst einmal Dank für die Info!

    Wie hoch war die Schadensabwicklungsgebühr denn vorher und gilt sie verschuldensunabhängig?

    Gelten die genannten Erhöhungen für alle oder nur für Neukunden, nach Lesart Lynk?

    Und sind die dauernden AGB-Änderungen mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen konform?

    Man kommt da ja kaum mehr hinterher - um auf Stand zu bleiben!

    Kann das vielleicht jemand in der Runde beantworten?

    Meinen Dank vorab und servus!

  • vorher waren es 500€, dies bezieht sich auf die Vollkasko wenn sie greift, zb. bei einem selbst verschuldeten Unfall, fährt dir einer hinten drauf kannst ja nix dafür und die andere Versicherung zahlt. Bei Vandalismus ist die sb auch fällig. die Erhöhungen gelten natürlich für alle. Die AGB Änderungen sind rechtens da wir in diesem Sinne nur Monatsverträge haben.

  • Wenn ich nachfolgendes richtig verstehe, haften wir auch bei unverschuldetem Schaden mit 1000€ Schafenbearbeitungsgebühr!?!?

    4.SCHADENSBEARBEITUNGSGEBÜHR

    Du haftest für die Behebung der durch Unfall oder Beschädigung des Abonnement Autos entstehenden Kosten haftest du. Sollte der Unfall oder Schaden nicht auf einen Verstoß deinerseits gegen die Abonnement Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen sein, ist deine Haftung auf die Schadensbearbeitungsgebühr von EUR 1000 (eintausend) begrenzt, die dir sodann in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob unsere Kosten für die Reparaturen höher sind

  • versteh ich nicht, so wie die das schreiben muss ich die 1000€ blechen bei einem NICHT selbst verschuldeten Unfall. Und was ist wenn ich schuld bin? Trage ich dann die gesamt Kosten? =O :saint:

    Oder ist es einfach eine Abwicklungsgebühr und in diesem Sinne nicht die Selbstbeteiligung?? :?:

    Ich hatte noch nie in meinem Leben einen Autounfall, dennoch interessiert mich das jetzt, ich werde nachher mal die Servicenummer anrufen und nachfragen.