Gibt es jemanden, der seinen 01 zum Sharing anbietet, und bei dem das dann aber auch (für beide Seiten) ohne Probleme funktioniert?

  • Moin,


    ich hatte bei Hertz für vier Tage einen "Opel Astra oder vergleichbar" gebucht, aber einen Lynx & Co 01 (Plug-in) bekommen. Denke, das war ein Upgrade. In jedem Fall war das mein fahrerischer Erstkontakt mit diesem Modell. Bin auch sehr zufrieden. Und ich denke auch, dass ich als Abo-Kunde in Frage kommen könnte.


    Aber es tun sich ja Fragen auf. Und wenn man dann anfängt, im www zu lesen, so bleibt nicht viel Gutes mehr übrig. Die Beschwerden über Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Sharing und Berichte über unterirdischen Kundensupport sind deutlich in der Überzahl.


    Questions:

    1. Siehe Überschrift: Gibt es jemanden, der seinen 01 zum Sharing anbietet, und bei dem das dann aber auch (für beide Seiten) ohne Probleme funktioniert? Ich finde gerade diese ins System integrierte Option insgesamt recht sexy. Würde das als potentieller Anbieter auch gerne möglichst konsequent durchziehen wollen. Aber wenn das ja sowieso nicht funktioniert ... Wie schlimm ist es also wirklich?
    2. Der Bildschirm zeigte permanent 4G an, es scheint also zumindest eine Internetverbindung bestanden zu haben. Dennoch bezweifle ich, dass da irgendwelche Daten geflossen sind. Denn die Navigation nahm eigentlich jeden Stau mit, den man sich so vorstellen konnte (die dynamische Streckenführung war aktiviert). Google Maps war um Lichtjahre besser. Auch war z.B. dieser "Car Guide" nicht aufrufbar. Deswegen denke ich, dass keine richtige Verbindung bestand. War aber auch nicht in irgendeinem Lynx-Konto eingeloggt, weswegen ich nach jedem Neustart des Autos ein paar Dinge immer wieder neu personalisieren musste. Insbesondere die jedes Mal zu bestätigende Bluetooth-Verbindung zum Telefon empfand ich als komplett nervend. Ich hatte mir zwar nach dem ersten Tages ein Link-Konto zugelegt, war ein Anmelden aber auch gar nicht möglich. Möglicherweise, weil es sich um ein Leihfahrzeug mit abermals modifizierter/reduzierter Software handelt. Keine Ahnung. Deswegen: Funktioniert das Navi sonst ähnlich anständig wie G-Maps? Ich denke dabei hauptsächlich an Staumumfahrungen etc.

    Das ist eigentlich im Moment das, was mich am brennendsten interessiert. Mit den restlichen Eigenarten würde ich mich arrangieren. Mir geht's erst einmal nur ums Sharing (was ich dann thematisch aber noch separat vertiefen würde) und um die Navigation.


    Ansonsten waren das 1700 ganz unterhaltsame Kilometer. Ich bin sonst eher der Volvo-Kombi-Typ, der nur ganz ganz ganz schwer andere Kfz überhaupt in Erwägung zieht. Insofern erst einmal ein Kompliment an Lynx & Co.


    Danke fürs Lesen und für weiterführende Info.


    Ahoi,


    C.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()

  • Ich habe das Sharing erstmal abgewählt. Dafür sehe ich zwei Gründe:

    1. Falls dem Mieter irgendwas mit dem Auto passiert (er muss ja nicht mal selbst Schuld dran sein), habe ich keine Lust, mit diesem „Service“ über Ersatzfahrzeug, Reparatur oder Sonstiges zu kommunizieren.

    2. die steuerlichen Aspekte dabei (siehe Forum zu diesem Thema).

    Navi nutzte ich nur Google Maps via CarPlay. Das im Auto taugt mir auch nicht so recht…

    Einen schönen Pfingstmontagabend an alle!

    Grüße

    DerDirk

    Lynk & Co 01, PHEV mit HK, blau, seit 07/22

    WB BigEasy von Stark-in-Strom

    :) :)für das Auto

    :/ :rolleyes: :thumbdown: :evil: :cursing: für den Service

  • Moin @Christian.


    Schön das Dir das Auto gefällt und Du ein paar gute Tage damit hattest.


    Zum ersten Punkt :

    Ich kann zu dem Sharing sagen, wenn es funktioniert, ist es eine echt feine Sache. Seit ein paar Monaten habe ich ein Problem / viele andere auch. Es kommt keine Buchungsanfrage an bzw kann nicht gesendet werden aufgrund von einem Fehler. Das Team arbeitet daran, bis jetzt leider noch nichts brauchbares bei rumgekommen....

    Allerdings, wenn es funktioniert, und das hat es bei mir mehr als ein Jahr, ist es schon eine schöne Sache. Habe nicht ein Vermögen damit eingenommen, aber es ungefähr 25 mal verliehen und etwa 600€ verdient. Ich finde das ist besser als nichts.👍


    Zum zweiten Punkt, ich nutze auch nur noch hauptsächlich Android Auto. Das klappt super und zuverlässig. Das Lynk Navi ist, wie Du und DerDirk schon sagte, nicht so berauschend.😃



    LG Henrik

  • Hallo Christian,

    im Prinzip spricht nichts gegen das Auto. Wenn Du ihn gefahren bist und Dir das Abo-Modell zusagt, dann nur zu!

    Es ist wie mit sicherlich fast jedem anderen Auto auch, dass es immer mal wieder Ausreißer nach unten gibt und es dann halt darauf ankommt, wie schnell und zuverlässig die Probleme behoben werden. Und an der Stelle hakt es bei Lynk halt manchmal. Ich kann mit den kleineren Macken leben, irgendwann kommt dann mal ein Softwareupdate um die Ecke und dann funzt alles ein Stückchen besser. Eines dieser Problemfelder betrifft die Konnektivität. Mal geht's, ein anderes Mal hakt es. Vorgestern bin ich mit meiner Tochter eine längere Strecke im Konvoi gefahren. Ich habe das Lynk Navi benutzt und sie Google Maps. Wir hatten einige Staus und es schien, als wären diese weitestgehend übereinstimmend angezeigt worden. Sie war nie überrascht, als ich sie kontaktierte, dass es ein Problem voraus gibt. Vor einigen Wochen stand ich aber auch mal mitten drin im Stau auf der Autobahn und das Ding hat nix angezeigt. Also - mal so, mal so...

    Vom Car-Sharing lasse ich die Finger. Ich glaube, das Thema ist steuerlich komplexer, als viele glauben. Ich habe auf dem Gebiet aber null Expertise und allein das kostenpflichtige Beratungsgespräch beim Steuerberater ist wohl schon teurer als die zu erwarteten Einnahmen aus der Untervermietung hier bei mir im eher ländlichen Raum.

  • Hallo Christian,

    im Prinzip spricht nichts gegen das Auto. Wenn Du ihn gefahren bist und Dir das Abo-Modell zusagt, dann nur zu!

    Es ist wie mit sicherlich fast jedem anderen Auto auch, dass es immer mal wieder Ausreißer nach unten gibt und es dann halt darauf ankommt, wie schnell und zuverlässig die Probleme behoben werden. Und an der Stelle hakt es bei Lynk halt manchmal. Ich kann mit den kleineren Macken leben, irgendwann kommt dann mal ein Softwareupdate um die Ecke und dann funzt alles ein Stückchen besser. Eines dieser Problemfelder betrifft die Konnektivität. Mal geht's, ein anderes Mal hakt es. Vorgestern bin ich mit meiner Tochter eine längere Strecke im Konvoi gefahren. Ich habe das Lynk Navi benutzt und sie Google Maps. Wir hatten einige Staus und es schien, als wären diese weitestgehend übereinstimmend angezeigt worden. Sie war nie überrascht, als ich sie kontaktierte, dass es ein Problem voraus gibt. Vor einigen Wochen stand ich aber auch mal mitten drin im Stau auf der Autobahn und das Ding hat nix angezeigt. Also - mal so, mal so...

    Vom Car-Sharing lasse ich die Finger. Ich glaube, das Thema ist steuerlich komplexer, als viele glauben. Ich habe auf dem Gebiet aber null Expertise und allein das kostenpflichtige Beratungsgespräch beim Steuerberater ist wohl schon teurer als die zu erwarteten Einnahmen aus der Untervermietung hier bei mir im eher ländlichen Raum.


    Habe im Netz vielleicht als Ansatz einen kleinen Artikel gefunden:

    Zitat

    Muss ich die Einnahmen versteuern?

    Der Staat ist immer gerne zur Stelle, wenn Geld verdient wird. Das wiederholte Ausleihen eines Autos gegen Entgelt stellt eine gewerbsmäßige steuerpflichtige Tätigkeit dar. Einkünfte daraus sind nur bis zu einer Höhe von 410 Euro im Jahr steuerfrei. Die Einkünfte zu verschweigen wäre bei Nutzung einer Plattform unklug, da diese wiederum im Rahmen ihrer Buchführung dokumentiert, an wen sie Nutzungsentgelte ausbezahlt hat.

    Gibt bei einer privaten Ausleihe der Nutzer die Fahrzeugmiete in der Steuer an, wäre ein Abgleich der Daten mit denen des Verleihers ebenfalls möglich. Ein Verschweigen der Einnahmen bringt die Kfz-Besitzer in keinem Fall weiter. Allerdings kann das Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet werden. Dies bedeutet eine Befreiung von der Umsatzsteuer und eine vereinfachte Buchführung.

    Als Laie würde ich sagen, dass die eigenen Kosten von mtl. ca. 465€ abgesetzt werden könnten :/


  • Habe im Netz vielleicht als Ansatz einen kleinen Artikel gefunden:

    Als Laie würde ich sagen, dass die eigenen Kosten von mtl. ca. 465€ abgesetzt werden könnten :/

    Ok, dann machen wir das Fass mal auf... :)

    Es ist jetzt schon einige Zeit her, dass ich auf der Suche nach Antworten auf die Fragen, von denen ich damals selbst noch nicht wusste, dass sie sich stellen würden, durchs Netz surfte. Ich habe mir die Quellen seinerzeit nicht gespeichert und daher ist meine Liste jetzt aus der groben Erinnerung und vermutlich nicht vollständig und - ganz wichtig - aus der Sicht eines in Steuerfragen weitgehend Ahnungslosen...

    - Gewerbe oder nicht: Natürlich findest Du im Netz kein klares "ja" oder "nein". Eindeutig ist wohl "ja", wenn Du den ganzen Tag nichts anderes machst außer Auto vermieten bzw. "nein", wenn du das Auto alle Jubeljahre mal einem Freund vermietest. Aber die Tendenz geht hier meiner Meinung nach schon stark in Richtung gewerbliche Tätigkeit, wenn das Auto regelmäßig auf der Plattform angeboten wird.

    - Muss ich das Gewerbe anmelden, auch wenn ich voraussichtlich unter allen Freibeträgen oder Freigrenzen liege? Interessant ist die Frage insbesondere, weil an der Gewerbeanmeldung wohl auch eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK hängt. Und die gibt es vermutlich nicht für lau. Wie hoch sind überhaupt die Schwellenbeträge? In Deiner Quelle werden 410 EUR genannt, wobei mir nicht klar ist, ob es eine Freigrenze oder ein Freibetrag ist, der ADAC nennt eine Freigrenze von 256 EUR/p.a.

    - Welche Kosten kann ich ansetzen? Ich gehe nicht davon aus, dass Du die gesamte Fahrzeugmiete in Ansatz bringen kannst. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich die Tage, an denen ich das Auto selber nutze, nicht ansetzen kann. Aber was ist mit den Tagen, an denen es auf der Plattform angeboten wird, aber keiner will es? Dann käme bei mir der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ins Spiel, da das so dann bei mir mit 1-2 Vermietungen pro Monat wohl nie zu positiven Einkünften führen würde. Aber es gibt vielleicht ja noch andere Kosten, die ich gegen die Einnahmen stellen kann. Ich denke da an z.B. an Autowäsche und für meine Vermietungstätigkeit brauche ich einen Computer oder ein Handy, eine Internetverbindung und ein Bankkonto...

    - Was ist mit der Umsatzsteuer? Hier greift doch sicherlich die Kleinunternehmerregelung. Ist da noch etwas zu beachten, z.B. bei der Rechnungsstellung an den Untermieter?

    Ich glaube, das sind so die wichtigsten Themen, mit denen ich mich meines Erachtens nach rumschlagen müsste, wenn ich das Auto zum Carsharing freigeben wollte. Ein Gespräch beim Steuerberater würde hier sicherlich viel Licht ins Dunkel bringen und vielleicht kann ich dessen Rechnung ja noch als Gründungskosten absetzen.. ;). Aber dieses Investment ist es mir angesichts der zu erwartenden Erlöse nicht wert.

  • Ich bin sowieso selbstständig - brauche für die Ausübung meiner Arbeit allerdings kein Auto und habe auch an keiner Stelle ein Kfz in meinem Firmenvermögen. Aber ich könnte meine Gewerbeanmeldung um das Anbieten eines Selbstfahrervermietfahrzeugs erweitern, dadurch jeden Monat die USt. aus den Kosten fürs Abo einsacken, und dann eben Monat für Monat ein Minus erwirtschaften. Dann wäre ich hat nur ein schlechter Geschäftsmann - und das ist nicht verboten. Würde aber für diesen Betrag die 19% weniger zahlen. Völlig egal, solange das nicht mein einziges Standbein ist - oder? Ich werde ja erst einmal nicht gezwungen, schwarze Zahlen zu erwirtschaften.


    Das mit der genannten Zwangs-IHK-Mitgliedschaft interessiert mich jetzt aber.


    Zitat

    Interessant ist die Frage insbesondere, weil an der Gewerbeanmeldung wohl auch eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK hängt.

    Ich weiß nicht wieso, aber irgendein Bauchgefühl sagt mir, dass da bei einem einzigen Auto kein Hahn danach Krähen würde. Zumal ich immer argumentieren kann, dass ich das nur angegeben habe, weil der Fahrzeughersteller die Funktion des Sharing ausdrücklich vorsieht, und ich mich eben nicht vor dem FA angreifbar machen möchte. Und ansonsten würde ich das Auto eben nur als fahrende Werbefläche nutzen. Aber falls mal jemand anmietet ... Oder irgendwie so.

  • Das mit der IHK- Zwangsmitgliedschaft sollte kein Thema sein. Früher musste man da rein, wenn man z.B. seine PV-Anlage als Gewerbe angemeldet hat. Bis zu einem bestimmten Umsatz war die Mitgliedschaft kostenfrei. Inzwischen ist auch die Mitgliedschaft nicht mehr verpflichtend. Wenn man für sich Vorteile sieht, kann man aber für umsonst dann auch Mitglied mit allen Rechten werden.

    Aber das mit dem Gewerbe werde ich mir mal im Finanzamt erfragen. Auskünfte müssen die ja geben, solange es keine Beratung ist.

    Lynk & Co 01, PHEV mit HK, blau, seit 07/22

    WB BigEasy von Stark-in-Strom

    :) :)für das Auto

    :/ :rolleyes: :thumbdown: :evil: :cursing: für den Service

  • Grad nochmal geforscht: bis 5200€ Gewinn/a beitragsfrei. Als PVA-Betreiber nicht verpflichtend. Für andere Gewerbe schon.

    Also: bei Vermietung wohl beitragsfreies Mitglied.🤔

    Lynk & Co 01, PHEV mit HK, blau, seit 07/22

    WB BigEasy von Stark-in-Strom

    :) :)für das Auto

    :/ :rolleyes: :thumbdown: :evil: :cursing: für den Service

  • Grad nochmal geforscht: bis 5200€ Gewinn/a beitragsfrei. Als PVA-Betreiber nicht verpflichtend. Für andere Gewerbe schon.

    Also: bei Vermietung wohl beitragsfreies Mitglied.🤔

    Passt, habe dazu jetzt auch etwas gefunden. Dann kann man an das Thema wohl einen Haken machen - zumindest was zusätzliche Kosten angeht. Zu den anderen Punkten - das was Christian zur möglichen Vorgehensweise schreibt, kann ich nicht mitreden und enthalte mich eines Kommentars...